AGB
Teil A – Teilnahmebedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der BdZ GmbH, insbesondere Seminare, Fortbildungen, Workshops, Online-Seminare/Webinare, Konferenzen und Fachveranstaltungen. Sie richten sich an Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, Kommunen, Fachplaner, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen. Abweichende Bedingungen von Teilnehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BdZ stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldungen erfolgen in der Regel über die Website. Mit Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch automatische oder manuelle Buchungsbestätigung durch BdZ zustande.
§3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Gebühren ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung und werden nach angegebenen Zahlungsmethoden und -fristen eingezogen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
§4 Stornierung durch Teilnehmer
Kostenfreie Stornierung ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierung weniger als 21 Tage vorher werden 50% der Gebühr fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag werden 75% berechnet. Ersatzteilnehmer können jederzeit benannt werden.
§5 Absage oder Änderungen von Veranstaltungen
BdZ behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben, etwa bei Referentenkrankheit, zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt. Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§6 Mindestteilnehmerzahl
Für Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Wird diese nicht erreicht, kann BdZ die Veranstaltung absagen oder verschieben.
§7 Online-Veranstaltungen
Teilnehmer sind selbst verantwortlich für stabile Internetverbindung und technische Voraussetzungen. BdZ übernimmt keine Haftung für technische Probleme auf Seiten der Teilnehmer. Veranstaltungen können ganz oder teilweise aufgezeichnet werden. Aufzeichnungen dürfen ohne Zustimmung von BdZ nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§8 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Diese dienen Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung und Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Printmedien und sonstigen Veröffentlichungen.
Mit Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, von BdZ zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§9 Urheberrechte
Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BdZ nicht gestattet.
§10 Haftung
BdZ haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BdZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft in Balingen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B – Bedingungen für Referenten
§1 Tätigkeit
Referenten erbringen ihre Leistungen im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung eigenverantwortlich und nach bestem Wissen.
§2 Vergütung
Die Vergütung für Referenten wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
§3 Nutzungsrechte
Referenten räumen BdZ das Recht ein, Präsentationen und Materialien im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu verwenden.
§4 Haftung
Referenten haften für von ihnen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
